Rechtsprechung
   BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39706
BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B (https://dejure.org/2008,39706)
BSG, Entscheidung vom 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B (https://dejure.org/2008,39706)
BSG, Entscheidung vom 17. September 2008 - B 6 KA 62/07 B (https://dejure.org/2008,39706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,39706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - eventuelle Punktwertstützungsmaßnahmen bei

    Auszug aus BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B
    10 In seinem nach Verkündung des hier angefochtenen Urteils ergangenen Urteil vom 29.8.2007 (B 6 KA 43/06 R, USK 2007-78, zur Veröffentlichung auch in SozR 4 § 85 Nr. 40 vorgesehen) hat der Senat, bezogen auf die Arztgruppe der Anästhesisten und die Höherbewertung der anästhesistischen Leistungen im EBM-Ä zum 1.1.1996 und deren Auswirkungen auf fachgruppenbezogene Honorarkontingente, erneut bekräftigt, dass mit der Bildung von Honorarkontingenten eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht der KÄV als Normgeber einhergeht.
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B
    9 Der Senat hat in dem vom Kläger in seiner Beschwerdebegründung herangezogenen Beschluss vom 20.10.2004 (B 6 KA 13/04 B - juris) seine ständige Rechtsprechung zur Bildung und Anpassung von arztgruppenbezogenen Honorarkontingenten dahin zusammengefasst, dass die KÄV Honorartöpfe für Arztgruppen in Anknüpfung an die in einem früheren Jahr ausbezahlten Abrechnungsvolumina bilden darf, und dass die so gebildeten Honorarkontingente nicht allein deshalb rechtswidrig werden, weil nach der Festlegung ihres Zuschnitts eine Höherbewertung von solchen Leistungen im EBM-Ä erfolgt, die aus einem derartigen festen Honorarkontingent vergütet werden (vgl bereits BSGE 86, 16, 26 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S 125).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 13/04 B

    Ausgestaltung eines Honorarverteilungsmaßstabes durch die Kassenärztliche

    Auszug aus BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B
    9 Der Senat hat in dem vom Kläger in seiner Beschwerdebegründung herangezogenen Beschluss vom 20.10.2004 (B 6 KA 13/04 B - juris) seine ständige Rechtsprechung zur Bildung und Anpassung von arztgruppenbezogenen Honorarkontingenten dahin zusammengefasst, dass die KÄV Honorartöpfe für Arztgruppen in Anknüpfung an die in einem früheren Jahr ausbezahlten Abrechnungsvolumina bilden darf, und dass die so gebildeten Honorarkontingente nicht allein deshalb rechtswidrig werden, weil nach der Festlegung ihres Zuschnitts eine Höherbewertung von solchen Leistungen im EBM-Ä erfolgt, die aus einem derartigen festen Honorarkontingent vergütet werden (vgl bereits BSGE 86, 16, 26 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S 125).
  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 33/15 R

    Vertragsarzt - Honorarverteilung - kein Anspruch auf unquotierte Vergütung sog

    Das gilt auch für Arztgruppen, die - wie Pathologen (vgl § 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte) - nur auf Überweisung tätig werden können und die die Menge der erbrachten Leistungen nur in begrenztem Maße steuern können (zu Laborärzten vgl BSG Urteil vom 19.8.2015 - B 6 KA 34/14 R - zur Veröffentlichung vorgesehen für BSGE und SozR, RdNr 54 mwN; zu Radiologen vgl BSGE 83, 1 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S 182 ff; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 30 S 225, 230; zu Pathologen vgl BSG Urteil vom 9.12.2004 - B 6 KA 73/03 R - Urteilsumdruck S 20 ff; BSG Beschluss vom 17.9.2008 - B 6 KA 62/07 B) .
  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 3/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Einbeziehung der Berufsgruppe der

    Dies gilt auch für Arztgruppen, die - wie die Pathologen - nur auf Überweisung tätig werden können und die die Menge der erbrachten Leistungen nur in begrenztem Maße steuern können (zu Laborärzten vgl BSG Urteil vom 19.8.2015 - B 6 KA 34/14 R - BSGE 119, 231 = SozR 4-2500 § 87b Nr. 7, RdNr 54 mwN; BSG Urteil vom 8.8.2016 - B 6 KA 26/17 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 17 RdNr 23; zu Radiologen vgl BSG Urteil vom 9.9.1998 - B 6 KA 55/97 R - BSGE 83, 1, 3 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S 185; BSG Urteil vom 3.3.1999 - B 6 KA 8/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 30 S 230; zu Pathologen vgl BSG Urteil vom 9.12.2004 - B 6 KA 73/03 R - Urteilsumdruck S 20 ff; BSG Beschluss vom 17.9.2008 - B 6 KA 62/07 B - juris; BSG Urteil vom 23.3.2016 - B 6 KA 33/15 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 8 RdNr 21).
  • SG Marburg, 01.10.2019 - S 12 KA 833/16
    Diese Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht dahingehend fortentwickelt, dass generell eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht gilt, die eine Verpflichtung zum Eingreifen begründet, wenn sich bei einer Arztgruppe ein honorarmindernd wirkender dauerhafter Punktwertabfall von mehr als 15 % unter das sonstige Durchschnittsniveau ergibt, von dem Punktwertabfall ein wesentlicher Leistungsbereich betroffen ist, die dem Punktwertabfall zugrunde liegende Mengenausweitung nicht von der Arztgruppe selbst zu verantworten ist und die Honorarrückgänge in dem wesentlichen Leistungsbereich nicht durch andere Effekte kompensiert werden (vgl. neben den bereits genannten Entscheidungen BSG, Urt. v. 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 40, juris Rdnr. 20; BSG, Beschl. v. 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B - juris Rdnr. 10).

    Wie lange Kassenärztliche Vereinigungen eine Entwicklung beobachten dürfen, ohne tätig zu werden, bzw. unter welchen Voraussetzungen und ab welchem Zeitpunkt genau eine Kassenärztliche Vereinigung auf eine bestimmte Honorarverteilungsentwicklung reagieren muss, ist angesichts der unvermeidlicherweise relativ unbestimmten Rechtsfolgen der Reaktions- bzw. Anpassungspflicht einer allgemein gültigen Feststellung nicht zugänglich (vgl. BSG, Beschl. v. 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B - juris Rdnr. 10).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2010 - L 11 KA 53/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    In der Rechtsprechung des BSG (u.v.a. Urteil vom 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R - vgl. auch BSG, Beschlüsse vom 20.10.2004 - B 6 KA 13/04 B - und vom 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B -) ist geklärt, dass der Normgeber des HVM für Arztgruppen und/oder Leistungsbereiche Honorarkontingente festlegen und bei deren Bemessung an Leistungs- und Honorarmengen vergangener Zeiträume anknüpfen darf.

    Honorarkontingente können indessen nicht allein deshalb rechtswidrig werden, weil nach der Festlegung ihres Zuschnitts eine Höherbewertung von solchen Leistungen im EBM-Ä erfolgt, die aus einem derartigen festen Honorarkontingent vergütet werden (BSG, Urteil vom 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R; vgl. auch BSG, Beschluss vom 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B -).

  • SG Marburg, 04.01.2021 - S 12 KA 3/18

    Vertragsarztrecht

    Diese Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht dahingehend fortentwickelt, dass generell eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht gilt, die eine Verpflichtung zum Eingreifen begründet, wenn sich bei einer Arztgruppe ein honorarmindernd wirkender dauerhafter Punktwertabfall von mehr als 15 % unter das sonstige Durchschnittsniveau ergibt, von dem Punktwertabfall ein wesentlicher Leistungsbereich betroffen ist, die dem Punktwertabfall zugrunde liegende Mengenausweitung nicht von der Arztgruppe selbst zu verantworten ist und die Honorarrückgänge in dem wesentlichen Leistungsbereich nicht durch andere Effekte kompensiert werden (vgl. neben den bereits genannten Entscheidungen BSG, Urt. v. 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 40, juris Rdnr. 20; BSG, Beschl. v. 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B - juris Rdnr. 10).

    Wie lange Kassenärztliche Vereinigungen eine Entwicklung beobachten dürfen, ohne tätig zu werden, bzw. unter welchen Voraussetzungen und ab welchem Zeitpunkt genau eine Kassenärztliche Vereinigung auf eine bestimmte Honorarverteilungsentwicklung reagieren muss, ist angesichts der unvermeidlicherweise relativ unbestimmten Rechtsfolgen der Reaktions- bzw. Anpassungspflicht einer allgemein gültigen Feststellung nicht zugänglich (vgl. BSG, Beschl. v. 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B - juris Rdnr. 10).

  • SG Marburg, 01.10.2019 - S 12 KA 551/17
    Diese Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht dahingehend fortentwickelt, dass generell eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht gilt, die eine Verpflichtung zum Eingreifen begründet, wenn sich bei einer Arztgruppe ein honorarmindernd wirkender dauerhafter Punktwertabfall von mehr als 15 % unter das sonstige Durchschnittsniveau ergibt, von dem Punktwertabfall ein wesentlicher Leistungsbereich betroffen ist, die dem Punktwertabfall zugrunde liegende Mengenausweitung nicht von der Arztgruppe selbst zu verantworten ist und die Honorarrückgänge in dem wesentlichen Leistungsbereich nicht durch andere Effekte kompensiert werden (vgl. neben den bereits genannten Entscheidungen BSG, Urt. v. 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 40, juris Rdnr. 20; BSG, Beschl. v. 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B -, juris Rdnr. 10).

    Wie lange Kassenärztliche Vereinigungen eine Entwicklung beobachten dürfen, ohne tätig zu werden, bzw. unter welchen Voraussetzungen und ab welchem Zeitpunkt genau eine Kassenärztliche Vereinigung auf eine bestimmte Honorarverteilungsentwicklung reagieren muss, ist angesichts der unvermeidlicherweise relativ unbestimmten Rechtsfolgen der Reaktions- bzw. Anpassungspflicht einer allgemein gültigen Feststellung nicht zugänglich (vgl. BSG, Beschl. v. 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B - juris Rdnr. 10).

  • SG Marburg, 11.04.2018 - S 12 KA 95/15

    Vertragsarztrecht

    Diese Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht dahingehend fortentwickelt, dass generell eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht gilt, die eine Verpflichtung zum Eingreifen begründet, wenn sich bei einer Arztgruppe ein honorarmindernd wirkender dauerhafter Punktwertabfall von mehr als 15 % unter das sonstige Durchschnittsniveau ergibt, von dem Punktwertabfall ein wesentlicher Leistungsbereich betroffen ist, die dem Punktwertabfall zugrunde liegende Mengenausweitung nicht von der Arztgruppe selbst zu verantworten ist und die Honorarrückgänge in dem wesentlichen Leistungsbereich nicht durch andere Effekte kompensiert werden (vgl. neben den bereits genannten Entscheidungen BSG, Urt. v. 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 40, juris Rdnr. 20; BSG, Beschl. v. 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B -, juris Rdnr. 10).

    Wie lange Kassenärztliche Vereinigungen eine Entwicklung beobachten dürfen, ohne tätig zu werden, bzw. unter welchen Voraussetzungen und ab welchem Zeitpunkt genau eine Kassenärztliche Vereinigung auf eine bestimmte Honorarverteilungsentwicklung reagieren muss, ist angesichts der unvermeidlicherweise relativ unbestimmten Rechtsfolgen der Reaktions- bzw. Anpassungspflicht einer allgemein gültigen Feststellung nicht zugänglich (vgl. BSG, Beschl. v. 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B - juris Rdnr. 10).

  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 4/20 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Dies gilt auch für Arztgruppen, die - wie Pathologen und Transfusionsmediziner (vgl § 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte) - nur auf Überweisung tätig werden können und die die Menge der erbrachten Leistungen nur in begrenztem Maße steuern können (zu Laborärzten vgl BSG Urteil vom 19.8.2015 - B 6 KA 34/14 R - BSGE 119, 231 = SozR 4-2500 § 87b Nr. 7, RdNr 54 mwN; zu Radiologen vgl BSG Urteil vom 9.9.1998 - B 6 KA 55/97 R - BSGE 83, 1 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S 182 ff; BSG Urteil vom 3.3.1999 - B 6 KA 8/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 30 S 225, 230; zu Pathologen vgl BSG Urteil vom 9.12.2004 - B 6 KA 73/03 R - Urteilsumdruck S 20 ff; BSG Beschluss vom 17.9.2008 - B 6 KA 62/07 B - juris; BSG Urteil vom 23.3.2016 - B 6 KA 33/15 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 8 RdNr 21).
  • BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 46/18 B

    Höhe eines vertragsärztlichen Honorars

    Ob und unter welchen Voraussetzungen und ab welchem Zeitpunkt genau eine KÄV auf eine bestimmte Honorarverteilungsentwicklung reagieren muss, ist angesichts der unvermeidlicherweise relativ unbestimmten Rechtsfolgen der Reaktions- bzw Anpassungspflicht jedenfalls einer allgemein gültigen Feststellung und damit einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (BSG Beschluss vom 17.9.2008 - B 6 KA 62/07 B - Juris RdNr 10).
  • BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 14/20 B

    Anspruch auf höheres vertragsärztliches Honorar; Grundsatzrüge im

    Ob und unter welchen Voraussetzungen und ab welchem Zeitpunkt genau eine KÄV auf eine Honorarverteilungsentwicklung reagieren muss, ist angesichts der unvermeidlicherweise relativ unbestimmten Rechtsfolgen der Reaktions- bzw Anpassungspflicht jedenfalls einer allgemein gültigen Feststellung und damit einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich ( BSG Beschluss vom 17.9.2008 - B 6 KA 62/07 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 26.6.2019 - B 6 KA 46/18 B - juris RdNr 11) .
  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 614/10

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - Ermächtigung des

  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 19/19 B

    Berechnung vertragsärztlichen Honorars

  • SG Magdeburg, 18.09.2013 - S 1 KA 36/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 25/11

    Vertragsarztrecht - Vergütung von Notfallleistungen im (fahrenden) Ärztlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 40/11

    Vergütung von Notfallleistungen - Honorarverteilungsgerechtigkeit - Änderung des

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2281/11
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 4/11

    Vergütung von Notfallleistungen - Honorarverteilungsgerechtigkeit - Änderung des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 54/10

    Vergütung von Notfallleistungen - Honorarverteilungsgerechtigkeit - Änderung des

  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 212/10

    Aufnahme von außerhalb des Regelleistungsvolumens zu vergütenden Leistungen in

  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 446/07

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - besondere

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 55/10

    Vergütung von Notfallleistungen - Honorarverteilungsgerechtigkeit - Änderung des

  • SG Marburg, 30.01.2013 - S 12 KA 416/11

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Fallwert - Regelleistungsvolumen der

  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 241/08

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - besondere

  • SG Kiel, 24.10.2017 - S 2 KA 593/14

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen - Honorarverteilungsmaßstab -

  • SG Kiel, 28.02.2018 - S 2 KA 678/15

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsregelung - verhältnismäßige

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht